Das Sinziger Rathaus (Quelle: Stadt Sinzig)
Die SPD-Fraktion hat in der Stadtratssitzung am 22. Juni 2018 der Nicht-Entlastung des Alt-Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2016 zugestimmt, ebenso die Fraktionen der FWG und der Grünen/Bündnis 90. Insgesamt stimmten 16 Stadträte für eine Nichtentlastung und 8 dagegen bei 4 Enthaltungen.
Die SPD-Fraktionsmitglieder Martin Eggert und Hartmut Tann hatten zuvor in 15 Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses (RPA) mehrere hundert Seiten Unterlagen gesichtet und ausgewertet.
In einer 20-minütigen Stellungnahme begründete Fraktionssprecher Hartmut Tann die Haltung der SPD:
Eine zwischen dem Alt-Bürgermeister und der Ersten Beigeordneten getroffene Vereinbarung zur unbeschränkten auch privaten Nutzung des Dienstwagens verstieß gegen kommunalverfassungsrechtliche Bestimmungen.
Die Nutzung des Dienstwagens wurde viele Jahre nicht auf die Besoldung des Alt-Bürgermeisters angerechnet. Bei der Berechnung der Rückzahlungshöhe berief sich der Alt-Bürgermeister im RPA auf teilweise Verjährung.
Der Dienstwagen wurde viele Jahre privat genutzt, ohne dass der Alt-Bürgermeister dies der Stadt erstattet hätte. Anfängliche Angaben des Alt-Bürgermeisters über einen nur geringen Privatanteil widerlegte der Landesrechnungshof (LRH). Mangels Fahrtenbuch musste der Privatanteil geschätzt werden.
Der LRH stellte fest, dass die Aufwendungen für Dienstfahrzeuge zu hoch waren. Ursächlich waren z.B. kurze Leasinglaufzeiten oder dienstlich nicht notwendige Sonderausstattungen.
Die dienstliche Notwendigkeit jährlicher Kilometerleistungen von bis zu 50 TKM war nicht nachvollziehbar. Nach Auffassung des LRH reichen für eine Stadt wie Sinzig 20 TKM jährlich. Der Alt-Bürgermeister begründete die höheren Kilometerleistungen u. a. mit der Wahrnehmung von Aufgaben für den Abwasserzweckverband und andere Institutionen. Dies wurde nicht belegt.
Von insgesamt 4 Kostenträgern des Dienstfahrzeugs trug allein die Stadt 60 % der Kosten des Dienstfahrzeugs. Mangels Fahrtenbuch ist eine sachgerechte Zuordnung zwischen den Kostenträgern nicht möglich. Unter Zugrundelegung der Angaben des Alt-Bürgermeisters zu den Fahrten für andere Institutionen dürfte der Anteil der Stadt zu hoch bemessen gewesen sein.
Die Nutzung des Dienstfahrzeugs wurde viele Jahre nicht ordnungsgemäß versteuert.
Die Dienstfahrzeuge wurden geleast, ohne die Wirtschaftlichkeit des Leasings zu prüfen. Nach der Hauptsatzung wäre bei einem Kauf statt Leasing jedes Mal der Stadtrat zu beteiligen gewesen.
Eine dem RPA nachträglich vorgelegte Wirtschaftlichkeitsberechnung, die die Wirtschaftlichkeit des Leasings nachweisen sollte, erwies sich als methodisch fehlerhaft. Das Leasing war danach in Wirklichkeit unwirtschaftlich.
Im März 2016 wurde das vorhandene Dienstfahrzeug vorzeitig durch ein Dienstfahrzeug mit kleinerem Motor und weniger Ausstattung ausgetauscht. Durch die vorzeitige Kündigung des Leasingvertrages musste die Stadt eine zusätzliche Leasingrate entrichten.
Die Begründungen zum vorzeitigen Austausch des Dienstfahrzeuges waren nicht stichhaltig. Z. B. begründete der Alt-Bürgermeister den Austausch mit der „Dieselproblematik“. Das ausgetauschte Dienstfahrzeug war nach Recherchen des LRH von der „Dieselproblematik“ nicht betroffen. Kurz vor dem vorzeitigen Austausch hatte der LRH nach unserer Kenntnis aber seine Prüfung angekündigt.
Zahlungsbegründende Unterlagen zum Dienstwagen konnten dem LRH trotz mehrfacher Anforderung nicht vorgelegt werden.
Der Alt-Bürgermeister ist zu einem Arbeitsgerichtstermin absichtlich nicht erschienen. Er nahm dadurch ein Versäumnisurteil und die weitere mehrmonatige Freistellung eines Beschäftigten in Kauf, obwohl absehbar war, dass die Stadt ihren Vorwurf voraussichtlich nicht wird beweisen können.
Erst auf Initiative der SPD-Fraktion und einer anschließenden Stellungnahme der Kommunalaufsicht wurde der vertrauliche Bericht des Landesrechnungshofes zur Dienstwagennutzung im Stadtrat erörtert. Die SPD-Fraktion hat bis heute keine Antwort auf ihre Anfrage vom August 2017 zum Bericht des Landesrechnungshofes erhalten.
Mehrfache in der Presse wieder gegebene Äußerungen des Alt-Bürgermeisters stimmen nicht mit unseren Feststellungen im RPA überein.
Die SPD bedauert, dass die Berichterstattung auch in der überörtlichen Presse zu den vielen Mobbingprozessen, zum Nichterscheinen der Stadt bei einem Arbeitsgerichtsprozess sowie zur nicht enden wollenden sog. Dienstwagenaffäre ein negatives Bild von Sinzig zeichnete.
Die SPD bedauert auch, dass der Alt-Bürgermeister wiederholt und auch öffentlich behauptete, dass Gemeinde- und Städtebund, der LRH, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, das Finanzamt oder der RPA seine Vorgehensweisen nicht beanstandet hätten. Nach Auffassung der SPD ist der Alt-Bürgermeister selbst für sein Verhalten verantwortlich. Im Übrigen wird ein rechtswidriges Verhalten nicht dadurch rechtmäßig, dass Dritte es nicht beanstanden.