Nahversorgungszentrum auf dem Rick-Gelände - Keine leichte Entscheidung -

Veröffentlicht am 20.07.2015 in Kommunales

1. Grundstück
Das Betonwerk stellte 2010 den Betrieb ein. Die Bauten sind zwischenzeitlich abgerissen und die Erbengemeinschaft verkaufte das Grundstück. Eine Nachnutzung wird nun angestrebt. Baurecht gab´s dort nicht.
Ob automatisch Bestandschutz für eine gewerbliche Nutzung besteht, wird bestritten. Benachbart gibt es einen Bebauungsplan, der Wohnbebauung vorsieht. Drei Häuser stehen dort - erschlossen von der Albert Schweitzer-Straße.
Ob gleich daneben ein Sondernutzungsgebiet zulässig ist, wird bestritten. Wohnbebauung wird dort ohne weiteres für zulässig betrachtet. Der Ahr-benachbarte Streifen ist davon wegen der Hochspannungsleitung ausgenommen.
Der Grundstückswert verdreifacht sich, wenn die Sondernutzung durch Märkte zugelassen wird.

2. Einkaufen
Die Ansiedlung von Kaufland und Penny und die Umsiedlung und Erweiterung von REWE blieben in der Vergangenheit nicht ohne Wirkung: In der Innenstadt gab der SPAR-Markt und Edeka Schütte sowie danach der CAP-Markt auf. Türkische Gemüse- und Lebensmittelläden halten noch die Stellung.
Edeka ist unter Druck. Edeka bemüht sich um Erweiterungsmöglichkeiten, die es am jetzigen Standort nicht hat. Der Pachtvertrag endet demnächst. Die Umsiedlung auf die Jahnwiese war der erste - gescheiterte - Versuch einen bedarfsgerechten Standort zu finden.
Edeka, REWE und Kaufland bieten den Sinzigern derzeit auch fußläufig erreichbare Einkaufsmöglichkeiten, die bei einem Wegzug von Edeka für den Sinziger Westen und Norden entfallen würden. Das wäre für die Sinziger ohne Auto, also die älteren Bürgerinnen und Bürger sowie die sozial Schwachen eine arge Verschlechterung.
Das Nahversorgungszentrum würde in Sinzig bereits vorhandene Märkte zusammenführen. Daraus werden Umsatzzuwächse von 3,5 Mio. € im Jahr erwartet, die zu ¾ von den bestehenden Anbietern abgezwackt würden. ¼ käme von den Nachbargemeinden und aus der Eifel hinzu.
REWE sieht sich dadurch gefährdet. Aber auch Bäcker, Metzger, Friseure, Spielwarenhändler etc. fürchten um ihre Zukunft.
Wie gesagt: Das Geschäftesterben in der Innenstadt ist nicht neu und neue Supermärkte in der Peripherie sind die wichtigste Ursache.
ALDI, Rossmann, KiK und Juchem haben Bestandschutz am jetzigen Standort. Erweiterungen und Neuansiedlungen sind dort aber nicht zulässig. Und: Weil sich sonst Konkurrenten wie Lidl im neuen Zentrum ansiedeln würden, ist ihre Motivation dorthin umzuziehen nachvollziehbar. Ihre Existenz am Kreisel wäre ansonsten gefährdet.

3. Verkehrssituation
Es wird mit 7.000 - 9.000 Fahrten täglich gerechnet.  Vorliegende Planungen sehen vor, das Gebiet über einen Kreisel neben der Total-Tankstelle durch das Wohngebiet zu erschließen. Das Verkehrsaufkommen im Dreifaltigkeitsweg soll nicht erhöht werden. Die Planung, den dortigen Verkehr über die Jahnstraße zur Barbarossastraße abzuführen, ist wegen der Stoßzeiten noch nicht zu Ende durchdacht. Vielleicht würde ein weiterer Kreisel helfen.

4. Umwelt/Tourismus
Zu bedenken sind die Verträglichkeit mit dem Fauna-Flora-Habitat-Gebiet, die Überflutungsgefahr und der Einfluss auf die Naherholungsmöglichkeiten am Ahrufer.

5. Die Bürgerinitiative „Wir lieben Sinzig“
Erklärtes Ziel der Bürgerinitiative ist eine Wohn- und umweltverträgliche Nutzung des Geländes.
Ob eine stadtnähere Umsiedlung von ALDI, Rossmann und KiK und der Erhalt von Edeka für die Sinziger wünschenswert ist, wird nicht angemessen diskutiert.

Die Methoden der Bürgerinitiative überzeugen nicht:

  • während dem städtischerseits beauftragten Einzelhandelsgutachten unterstellt wird „Parteigutachten“ zu sein, versucht man Objektivität zu beanspruchen mit einem Gutachten, von dem sich erst auf meine Nachfrage dann herausstellt, dass es von REWE beauftragt ist.
  • Die Beschlusslage im Rat und die Haltung der Fraktionen wird falsch und polemisch dargestellt.
  • Die alternativen Wünsche für die Nutzung sind schön, aber die einzige Möglichkeit der Stadt ist, durch Baurecht den Rahmen vorzugeben. Selbst tätig zu werden mit der Gestaltung des Naherholungsgebiets, der Ansiedlung eines Cafés, dem Bau eines Mehrgenerationenhauses etc. liegen außerhalb der finanziellen Möglichkeiten des städtischen Haushaltes. Und private Investoren werden das auch nicht leisten können.

Die benachbarte Wohnbebauungsmöglichkeit ist in den letzten 20 Jahren nicht sonderlich attraktiv gewesen.
Die Mobilisierung von 3.000 Unterschriften ist allerdings beachtlich. Die zur Mobilisierung verwendeten Argumente berücksichtigen aber nicht den aktuellen Planungsstand.

6. Beschlusslage

  • Als Voraussetzung für das Projekt musste der Nahversorgungsbereich so geändert werden, dass das Nahversorgungszentrum darin liegt. (Einzelhandelskonzeptfortschreibung 2015). Dabei wurden die zugrundeliegenden Definitionen und Begriffe bis an die Grenze des Plausiblen interpretiert.
  • Um die Argumente abwägen zu können, wird die Offenlage mehrheitlich im Rat beschlossen. Dadurch haben Bürgerinnen und Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit Einwendungen geltend zu machen. Eine zweite Runde ist möglich, wenn sich eine Alternative als günstiger herauskristallisieren sollte. Erst dann folgt - gegebenenfalls - die Abstimmung im Rat.

7. Die Haltung der SPD-Fraktion
Als Ratsmitglieder haben wir das Wohl aller Bürgerinnen und Bürger im Blick. Das heißt auch, dass wir kritisch beurteilen, was die Stadt und was die Bürgerinitiative zur Diskussion stellen. Sicher ist: Eine Lösung ohne Nachteile gibt es nicht.

  • Eine stadtnähere Umsiedlung von ALDI, Rossmann und KIK sowie der Erhalt von EDEKA  sind für Sinzig reizvoll. Wir stellen die Bedingung, dass die Verkehrssituation verträglich gestaltet wird. Die Belange der Anwohner und die Sicherheit der Schulkinder nehmen wir ernst.
  • Eine Entscheidung können wir noch nicht treffen. Wir versprechen uns Grundlagen für eine Entscheidung von den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und den Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger. Die vielen derzeit offenen Fragen wie: Bestandschutz für gewerbliche Nutzung, Zulässigkeit eines Sondernutzungsgebiets neben einem Wohngebiet, Vereinbarkeit mit den Fauna-Flora-Habitat-Bestimmungen und mit den Vorgaben bezüglich Überschwemmungsgefahren sollten dann beantwortet sein.
  • Und die weiteren Aussichten: Falls das NVZ beschlossen werden sollte, könnten Klagen die Umsetzung in Frage stellen oder mindestens verzögern.
 

Standpunkte

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